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Gebührenordnung Volkshochschule (ab 01.08.2024)

Gebührenordnung für die Volkshochschule (VHS) der Stadt Ahlen vom 28.09.2023
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 233), hat der Rat der Stadt Ahlen in seiner Sitzung vom 28.09.2023 folgende Gebührenordnung für die Volkshochschule (VHS) der Stadt Ahlen (Westf.) beschlossen:

§ 1
Geltungsbereich

 
Die VHS bietet sowohl gebührenfreie als auch gebührenpflichtige Kurse und Veranstaltungen an. Gebührenfreie Veranstaltungen sind beispielsweise Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und Kurse zu gesellschaftspolitisch bedeutsamen Themen, die seitens der VHS festgelegt werden. Gebührenfrei sind auch Kurse zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen.
Die Gebühren für Kurse und Veranstaltungen, die nach landes- und bundesrechtlichen Regelungen oder EU-Regelungen gefördert werden (z.B. Deutschkurse in den weiterführenden Schulen), werden unter Berücksichtigung der geltenden Fördergrundsätze festgelegt oder sind gebührenfrei.
 
§ 2
Höhe der Gebühren

 
Für die Teilnahme an gebührenpflichtigen Veranstaltungen der VHS sind Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührenordnung zu zahlen.

  1. Die Gebühr für Kurse beträgt 2,75 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten). Für Kurse mit mehr als 40 Unterrichtsstunden wird eine Gebühr von 2,60 € je Unterrichtsstunde erhoben. Die Gebühr für Kurse im Programmbereich Beruf beträgt 5,50 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten). Die Kursgebühr wird für einen Gesamtkurs auf volle Euro aufgerundet.
  2. In der Kursgebühr sind die Verwaltungsgebühr sowie die Honorarkosten für die Lehrkräfte enthalten.
  3. Für Zusatzangebote wie Studienreisen, Exkursionen (inkl. VHS-Theaterfahrten), Sprachprüfungen (ausgenommen BAMF-Prüfungen) und sonstige Zusatzangebote werden kostendeckende Gebühren (z. B. für Honorare, Fahrt- und Reisekosten, Unterbringung, Eintrittsgelder und sonstige Zusatzkosten) zzgl. 10% Zusatzgebühr erhoben.

§ 3
Sonstige Kosten

  1. Materialkosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden und wer-den zusätzlich zu den Gebühren erhoben.
  2. Bei Studienreisen und mehrtätigen Exkursionen wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises bei Festanmeldung fällig. Der Rücktritt von Studienreisen oder mehrtägigen Exkursionen ist mit einer Verwaltungsgebühr von 50,00 € verbunden. Bei Rücktritt vor Beginn der Studienreise oder mehrtägigen Exkursion gelten die Geschäftsbedingungen der beauftragten Leistungsträger (z. B. Reisebüros oder Reise-veranstalter).

§ 4
Ermäßigung 

  1. Menschen unter 18 Jahren, Student*innen, Auszubildenden, freiwilligen Wehrdienstleistenden, Stelleninhaber*innen von staatlich anerkannten Freiwilligendiensten und Schwerbehinderten (mind. GdB von 50%) wird auf Antrag eine Ermäßigung von 50% der jeweiligen Gebührensätze gewährt.
  2. Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW wird auf Antrag eine Ermäßigung von 50% der jeweiligen Gebührensätze gewährt.
  3. Inhaber*innen der von der Stadt Ahlen ausgestellten Vergünstigungsausweise (Bezieher*innen Bürgergeld, Grundsicherung, laufende Leistungen zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder Familienkarten für kinderreiche Familien (mindestens drei oder mehr Kinder, Wohngeldbezug oder geringes Einkommen mit Nachweis) erhalten auf Antrag für alle VHS-Kurse und Veranstaltungen eine Ermäßigung von 50% der jeweiligen Gebührensätze.
  4. Inhaber*innen der von der Stadt Drensteinfurt ausgestellten Vergünstigungsausweise (Bezieher*innen Bürgergeld, Grundsicherung, laufende Leistungen zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) zur Teilnahme an kulturellen Angeboten erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 50% der jeweiligen Gebührensätze.
  5. Mehrere Ermäßigungen können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden.
  6. In Ausnahmefällen kann die VHS-Leitung auch anderen Personen auf Antrag Ermäßigung gewähren.
  7. Der Antrag auf Gebührenermäßigung ist schriftlich an die VHS zu richten. Entsprechende Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
  8. Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Ermäßigungen gelten nicht für Zusatzangebote (z. B. Studienreisen, Exkursionen, VHS-Theaterfahrten und weitere Zusatzangebote).
  9. Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Ermäßigungen gelten ebenfalls nicht für Kinder- und Online-Angebote, da bei diesen Angeboten die Ermäßigung bereits bei der Kalkulation in der normalen Gebühr berücksichtigt ist.

§ 5
Gebührenerstattung

 
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die von der VHS zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, so werden die Gebühren erstattet. Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die von der VHS zu vertreten sind, nicht zu Ende geführt werden, so erfolgt eine Gutschrift, die für zukünftige VHS-Veranstaltungen, VHS-Kurse oder Zusatzveranstaltungen eingelöst werden kann.
 
§ 6
Mindestteilnehmendenzahl 

  1. Kurse werden in der Regel nur durchgeführt, wenn mindestens 8 Personen teilnehmen. Im Bereich der beruflichen Bildung sowie in weiteren von der VHS definierten Bereichen finden Kurse ab 6 teilnehmenden Personen statt. Veranstaltungen finden in der Regel ab einer Teilnehmendenzahl von 5 Personen statt. Bei Zusatzangeboten wird die Mindestteilnehmendenzahl individuell festgelegt, wobei die Kostendeckung und die Erhebung der Zusatzgebühr berücksichtigt werden.
  2. Besteht der ausdrückliche Wunsch der Teilnehmenden, einen Kurs oder eine Veranstaltung mit weniger als der in der Regel 6 oder 8 kalkulierten Teilnehmendenzahl durchzuführen, so wird die fehlende Gebühr in voller Höhe auf die angemeldeten Teilnehmenden umgelegt.
  3. Wird die kalkulierte Mindestzahl bei einem Kurs oder einer Veranstaltung nicht erreicht, so kann die VHS-Leitung in begründeten Ausnahmefällen (beispielsweise besondere gesellschaftspolitische Relevanz eines Kurses) darüber entscheiden, ob der Kurs oder die Veranstaltung auch ohne eine Umlage der fehlenden Gebühren auf die angemeldeten Teilnehmenden durchgeführt wird.

§ 7
Teilbelegung und Kursabmeldung

  1. Die Belegung einzelner Unterrichtsstunden von Kursen und Veranstaltungen ist nicht möglich.
  2. Nach Kurs- oder Veranstaltungsbeginn hinzukommende Teilnehmende haben die volle Kursgebühr zu entrichten. Im Ausnahmefall entscheidet die VHS-Leitung.
  3. Bei Kursen oder Veranstaltungen muss ein Rücktritt von der Kursteilnahme (Abmeldung) durch die Teilnehmenden bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die volle Kursgebühr zu zahlen. In Ausnahmefällen entscheidet die VHS-Leitung.

§ 8
Fälligkeit

  1. Die jeweilige Gebühr wird zu Beginn des Kurses oder der Veranstaltung fällig.
  2. Teilzahlungen sind nach Absprache mit der VHS-Leitung möglich. Bei Studienreisen, mehrtägigen Exkursionen und VHS-Theaterfahrten sind keine zusätzlichen Teilzahlungen möglich.

§ 9
Inkrafttreten


Die Gebührenordnung tritt am 01. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Gebührenordnung aufgehoben.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Ahlen, 28. September 2023

gez.
Dr. Alexander Berger
Bürgermeister


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