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Baumfällarbeiten im Stadtgebiet: Vorbereitung für Straßenbau und mehr Verkehrssicherheit

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Im Stadtgebiet Ahlen stehen in den kommenden Wochen mehrere Baumfällarbeiten an. Sie sind notwendig, um geplante Straßenbau- und Verkehrssicherheitsmaßnahmen vorzubereiten. Hintergrund ist das gesetzlich vorgegebene Zeitfenster für Rodungsarbeiten, die nur bis Ende Februar oder wieder ab Oktober zulässig sind.

Vorbereitende Rodungen für den dritten Bauabschnitt der Osttangente
Für den geplanten dritten Bauabschnitt der Osttangente sind Rodungsarbeiten entlang des zukünftigen Straßenverlaufs erforderlich. Der geplante Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen, die notwendigen Vorarbeiten müssen jedoch bereits jetzt erfolgen. Betroffen sind Flächen rund um das Gewässer Katzengraben, im Bereich der Kruppstraße in Richtung Gewerbegebiet Olfetal sowie an der B 58 Beckumer Straße. Die Osttangente wird dort über einen neuen Kreisverkehr an die Beckumer Straße angebunden.

Dieser entsteht in Zusammenarbeit mit Straßen NRW, die zeitgleich eine Umgestaltung des Straßenquerschnitts der B 58 in Richtung Beckum umsetzen. Im Zuge dieser Arbeiten müssen auch straßenbegleitende Bäume im Ortseinfahrtsbereich von Straßen NRW entfernt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen werden diese Bäume an nahezu gleicher Stelle wieder ersetzt. Darüber hinaus sind die Rodungsarbeiten für die Osttangente im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans vollständig kompensiert. Die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen werden teilweise parallel, teilweise nach Fertigstellung der Osttangente umgesetzt.

Baumfällung für neue Querungshilfe an der Emanuel-von-Ketteler-Straße
Eine weitere Baumfällung ist an der Emanuel-von-Ketteler-Straße notwendig. Dort wird in Höhe der Ostbredenstraße eine neue Querungshilfe mit Mittelinsel gebaut, um das sichere Überqueren der Straße zu erleichtern. Die erforderlichen Fahrbahnverziehungen sowie die notwendige freie Sicht auf querende Fußgänger machen die Fällung eines Baumes an dieser Stelle unumgänglich. Die Maßnahme wurde im Betriebsausschuss beschlossen und verbessert insbesondere die Erreichbarkeit von Kirche, Kindergarten und Versorgungszentrum. Zudem wird der künftig fertiggestellte Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz für Fußgänger attraktiver und besser angebunden.

Um Synergieeffekte zu nutzen, wird die Querungshilfe im Zuge der geplanten Deckensanierung der Landesstraße durch Straßen NRW umgesetzt. Die Durchführung ist derzeit für die Sommerferien vorgesehen. Die Baumfällung muss daher vor Beginn der Vegetationsperiode erfolgen. Eine Ersatzpflanzung am selben Standort ist nicht möglich, sie wird jedoch an anderer geeigneter Stelle vorgenommen.
 


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