Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt Ahlen
Erläuterung
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten dient der Verwirklichung des Grundrechts zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
(Art. 3 Abs. 2 GG)
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet als Interessenvertretung, um Benachteiligungen in allen Lebenslagen abzubauen.
Sie ist Ansprechpartnerin für Frauen und Männer innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
Aufgabenbereiche außerhalb der Verwaltung
* Öffentlichkeitsarbeit zu frauenspezifischen Themen der Stadt Ahlen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für Bürgerinnen und Bürger
* Mitwirkung und Durchführung von Veranstaltungen
* Anlauf- und Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger
* Teilnahme an Foren und Arbeitskreisen im Kreis Warendorf
Aufgabenbereiche innerhalb der Verwaltung
* Mitwirkung bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
* Teilnahme an Vorstellungsgesprächen der Stadt Ahlen
* Kontakt zu Gewerkschaften und Personalrat
* Teilnahme an Verwaltungsvorstandskonferenzen
* Teilnahme an den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse
* Mitwirkung bei der Aufstellung des Gleichstellungsplans
Unterstützungs- und Hilfeangebote
* Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen
* Frauenberatungsstellen
* Frauen-Info-Netz / Frauenhausplätze NRW
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