Die Regelung gilt auf öffentlichen und privaten Flächen gleichermaßen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in Ahlen von Silvestermorgen, 6 Uhr, bis Neujahr, 3 Uhr, gestattet.
Der Begriff „unmittelbare Nähe“ ist gesetzlich nicht genau festgelegt. In der Praxis wird meist ein Abstand von etwa 200 Metern angenommen. Wer Feuerwerk entgegen diesen Regeln abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 46 der 1. Sprengstoffverordnung). Bereiche, in denen im Stadtgebiet von Ahlen das Abbrennen von Pyrotechnik am Jahreswechsel verboten ist, sind unten aufgeführt. Der Außendienst der Ordnungsbehörde kontrolliert in der Silvesternacht, ob das Verbot eingehalten wird.
Wer an Silvester Feuerwerk abbrennt, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Wichtig zu wissen:
Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
Immer einen Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten.
Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
Weitere Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerwerksartikeln gibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf ihrer Homepage:
BAM - Silvester - Sicherheitshinweise für Silvesterfeuerwerk
Karten - Verbotszonen:


