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Verwaltungsfachangestellte*r

Einstellungszeitpunkt:

01.08. des Jahres

Einstellungsvoraussetzung:

  • mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Hauptschulabschluss Typ 10 B

Wichtig ist, dass man gerne sorgfältig arbeitet, Organisationstalent besitzt und Interesse am Umgang mit Gesetzen und Rechtsvorschriften hat.

Aufgaben:

Als Verwaltungsfachangestellte*r erledigt man allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten. Hierbei müssen die rechtlichen Regelungen, die es gibt, beachtet und umgesetzt werden. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Bearbeitung von Anträgen (z.B. Baugenehmigung, Sozialleistungen) und die Erarbeitung von Verwaltungsentscheidungen unter Anwendung von verschiedenen rechtlichen Regelungen. Weiterhin gehören auch die Verwaltung und Organisation von Akten, Vorbereitung und Nachbereitung von politischen Sitzungen sowie Umsetzung von politischen Entscheidungen zu den häufigen Aufgaben.

Ausbildungsorte:

  • praktische Ausbildung in verschiedenen Fachbereichen der Stadt Ahlen
  • Hansa-Berufskolleg (Blockunterricht)
  • Studieninstitut Westfalen-Lippe (wöchentlicher Unterricht in den Praxisphasen)

Verwaltungslehrgang I

Inhalte der Ausbildung (u.a.):

In der praktischen Ausbildung sind die Schwerpunkte Sozialwesen, Ordnungsverwaltung, Personal und Organisation sowie das Finanzwesen. In den meisten Praxisphasen haben Sie einen intensiven Bürgerkontakt.
Im theoretischen Unterricht bilden rechtliche Fächer den Schwerpunkt, wie z. B. Sozialrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht oder Arbeits- und Tarifrecht, aber auch Fächer aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich, wie Verwaltungsorganisation oder kommunales Finanzmanagement.

Dauer und Abschluss der Ausbildung:

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss des Studieninstituts Westfalen-Lippe. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen/mündlichen Teil.

Wir bieten:

  • sichere Arbeitsplätze mit Sinn im attraktiven Arbeitsumfeld
  • eine vielseitige praktische Ausbildung
  • individuelle Betreuung und Anleitung durch engagierte Ausbilder/-innen

Vergütung:

Ausbildungsvergütung gemäß TVAöD-BBiG (Stand 01.05.2026) im

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 Euro

Nach der Ausbildung:

  • Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung in Abhängigkeit vom Prüfungsergebnis unbefristet oder befristet für zunächst ein Jahr
  • im späteren Berufsleben hat man die Möglichkeit, sich in den unterschiedlichsten Fachrichtungen zu verwirklichen, dazu zählt zum Beispiel der Finanz-, Ordnungs-, Personal-, Sozial- und Baubereich
  • außerdem ist es möglich, als Fortbildung den Verwaltungslehrgang II (Verwaltungsfachwirt*in) zu absolvieren

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