Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Ahlen
Dieser Gleichstellungsplan gilt für die Stadtverwaltung Ahlen und die Ahlener Umweltbetriebe.
Bei Neugründungen von Eigenbetrieben und Gesellschaften oder Beteiligungen durch die Stadt Ahlen finden die Vorschriften des Gleichstellungsplans der Stadt Ahlen dort ebenfalls Anwendung.
Die Stadt Ahlen setzt sich bei den Betrieben und Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, dafür ein, dass die Vorschriften des Gleichstellungsplans der Stadt Ahlen beachtet werden.
Gleichstellungsplan - Fortschreibung für die Jahre 2025 - 2029
Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Stadtportal Ahlen | Impressum