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Ahlen bereitet sich auf Haushaltssicherung vor

| Politik | Rathaus

Die Stadt Ahlen wird voraussichtlich ab dem Jahr 2026 in die Haushaltssicherung gehen müssen. Für das laufende Jahr 2025 erwartet der Stadtkämmerer ein Defizit von rund 26 Millionen Euro. „Damit muss die Stadt ihre allgemeine Rücklage in erheblichem Umfang in Anspruch nehmen“, so Dirk Schlebes. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung darf der Haushalt 2026 ein Defizit von höchstens etwa 3 Millionen Euro aufweisen. Ein Ziel, das mit den derzeitigen Planwerten kaum erreichbar ist. Aktuell rechnet die Stadt für 2026 mit einem Fehlbetrag von rund 23 Millionen Euro. Um die drohende Haushaltssicherung noch abzuwenden, müssten kurzfristig rund 20 Millionen Euro eingespart oder in selber Höhe zusätzliche Einnahmen erzielt werden, was bei realistischer Betrachtung als unmöglich gilt.

Im Rahmen des Haushaltskompromisses 2025 verpflichteten sich Rat und Verwaltung, ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Gemeinsam mit dem externen Berater Prof. Dr. Karl-Uwe Strothmann - Beckums früherem Kämmerer und Bürgermeister - wurden seit dem Sommer wesentliche Haushaltsdaten erfasst und mögliche Verbesserungspotenziale für alle Haushaltspositionen über 25.000 Euro beschrieben. Der mit Vertretern aus Verwaltung und Ratsfraktionen besetzte Arbeitskreis „Haushaltskonsolidierung“ wird jetzt die Maßnahmen sukzessive prüfen und hinsichtlich ihrer politischen Umsetzbarkeit diskutieren. Auf dieser Grundlage erstellt die Verwaltung ein Konzept, das aufzeigen soll, wie Ahlen innerhalb von zehn Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreichen kann.

„Ein solcher Prozess ist herausfordernd und langwierig“, weiß Bürgermeister Matthias Harman, dass der Stadt kein Sprint, sondern ein finanzwirtschaftlicher Marathon bevorsteht. Dieser könne nur dann erfolgreich gelingen, wenn die angestrebten Maßnahmen auf die notwendige Akzeptanz in der Stadtgesellschaft stoßen. Voraussetzung dafür sei es, die möglichen Einschränkungen angemessen zu verteilen. „Dementsprechend nehmen wir alle Bereiche des kommunalen Handelns gleichermaßen unter die Lupe.“

Die Maßnahmen reichen von Einnahmeverbesserungen (z. B. durch höhere Eintrittsgelder) bis zu Einsparungen bei städtischen Dienstleistungen, etwa bei Straßenunterhaltung, Grünpflege oder Verwaltungsleistungen. Auch mögliche Steueranpassungen werden geprüft und müssen politisch entschieden werden. Ebenso müssten die regelmäßig gestellten Anträge freier Träger der Wohlfahrtspflege, von Sportvereinen oder Kulturanbietern künftig auf ihre Finanzierbarkeit überprüft werden. Der Arbeitskreis soll Mehrheiten dafür finden, welche Maßnahmen umgesetzt, abgeschwächt oder über alternative Finanzierungen ermöglicht werden können.


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