Nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) kann eine Aufwandsentschädigung von monatlich 131 € mit den Pflegekassen abgerechnet werden, sofern die Einsätze von anerkannten Nachbarschaftshelfer*innen erbracht werden.
Voraussetzungen für die Anerkennung
• Seit dem 01.01.2024 ist die Absolvierung eines Kurses gem. §45 SGB XI oder eine Bestätigung der Kenntnis über das Informationspaket zur Nachbarschaftshilfe gem. AnFöVO §11, Absatz 4 vorgeschrieben
• mindestens Pflegegrad 1 der pflegebedürftigen Person
• kein Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades mit der pflegebedürftigen Person
• die Personen leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft
Einladung zur Info-Veranstaltung
Wer überlegt, sich zu engagieren oder Fragen hat, ist herzlich eingeladen zur Infoveranstaltung zum Thema Nachbarschaftshilfe und den genannten Kursen. Sie findet am 13. Januar 2026 ab 9:30 Uhr in der Aula der Diesterwegschule, Schachtstraße 5 - 7, 59229 Ahlen statt. Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos
Ein wenig Aufmerksamkeit und Unterstützung können die schönsten Geschenke sein. Die Nachbarschaftshilfe bietet die Möglichkeit, genau das zu schenken.
Kontakt:
Ursula Woltering
Mobil 01 76 11 00 14 81
u.woltering@rb-apd.de

