Ab 2025 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Diese ePA erhält jede*r gesetzlich Versicherte, die oder der nicht aktiv widerspricht. Die elektronische Patientenakte ist somit der freiwillige, digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte. Darin werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Laborbefunde, Röntgenbilder, Medikamentenpläne gespeichert.
Die Referentin gibt einen Überblick über die Funktion der ePA. Wo liegen die Vorteile und wo die Risiken? Welche Daten werden in der ePA gespeichert, und wer hat Zugriff auf diese Daten? Wie kann man den Zugriff einschränken? Sind die Daten sicher? Wie kann man widersprechen, wenn man keine ePA haben möchte? Diese und weitere Fragen sollen in dem Vortrag beleuchtet werden.
Die Veranstaltung ist eine Kooperation der VHS mit der Verbraucherzentrale NRW. Eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldungen sind per Anmeldekarte in der VHS-Geschäftsstelle oder über das Internet unter www.vhs-ahlen.de möglich.
