Diese Pflicht ist in der Entwässerungssatzung verankert, vielen ist sie aber nicht präsent. Fehlt eine Rückstauklappe, kann Abwasser über den Hausanschluss zurück ins Gebäude gedrückt werden. Keller- oder Erdgeschossräume stehen dann in kurzer Zeit unter Wasser. Ärgerlich wird es zusätzlich bei der Schadensregulierung, denn Versicherungen können Leistungen ablehnen, wenn keine Rückstausicherung eingebaut war.
Der Einbau ist unkompliziert. Sanitärfachbetriebe können Rückstauklappen fachgerecht nachrüsten und beraten, welche Lösung für das jeweilige Haus sinnvoll ist. Bei Fragen zur Rückstausicherung oder zur technischen Einordnung helfen die Ahlener Umweltbetriebe weiter unter Tel. 0 23 82 59 90 00 oder per E-Mail an AUB-planung@stadt.ahlen.de .
