Zum Einsatz kommen bis zu vier Großstreuer für Salz-Sole-Mischungen, zwei kleinere Fahrzeuge und drei Traktoren, die flexibel umgerüstet werden können: mit Schneeschiebern oder Bürsten, je nach Bedarf. Gestreut wird mit einer 21-prozentigen Sole, die bei sogenannter „schwarzer Glätte“ zum Einsatz kommt, also bei Straßen, die feucht glänzen und bei denen man kaum erkennt, ob sie nass oder vereist sind.
„Wir sind gut vorbereitet und gerüstet, aber irgendwann stößt auch der Winterdienst an technische Grenzen“, erklärt der Haupteinsatzleiter des Winterdienstes. „Dann hilft nur noch abwarten.“ Dabei lacht er und fügt hinzu: „Winterdienst ist spannend, jede Nacht ist anders.“ Die AUB setzen dabei auf moderne, umweltschonende Verfahren. Anstelle von reinem Trockensalz wird überwiegend Feuchtsalz FS30 eingesetzt. Es wirkt schneller, kann sparsamer dosiert werden und reduziert den Salzeinsatz um bis zu 30 Prozent. Das schont Böden, Pflanzen und Grundwasser.
Um noch gezielter zu arbeiten, testen die AUB in diesem Winter ein neues Wettermodell. Es liefert zusätzliche Daten: unter anderem die Straßentemperatur, die Bodentemperatur und die Temperatur in verschiedenen Tiefen sowie zu Wind und Bewölkung, außerdem ist der Taupunkt ein weiterer wichtiger Messwert. „So können wir noch genauer entscheiden, wann und wo wir streuen müssen“, erklärt Gries. Vorrangig behandelt werden Hauptverkehrsstraßen, Steigungen, Kreuzungen und Radwege in der Innenstadt. Danach folgen Nebenstraßen und Wohngebiete.
Die Salzlager der AUB sind gut gefüllt: 300 Tonnen Salz liegen bereit, die erste Sole ist bereits produziert. Der Winterdienst läuft regulär von Anfang November bis Ende März. Für Gries und sein Team endet die Saison aber erst, wenn der Frühling wirklich da ist. „Nach dem Winterdienst ist vor dem Winterdienst“, sagt er mit einem Schmunzeln. Nach jeder Saison wird analysiert, was gut funktioniert hat und wo es Verbesserungsbedarf gibt.
Auch Anliegerinnen und Anlieger sind gefordert
Neben dem städtischen Winterdienst tragen auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Verantwortung. Sie sind verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und schneefrei zu halten. Besonders bei feuchtem Wetter kann Laub zusätzlich zur Rutschgefahr führen – deshalb sollten Gehwege regelmäßig gereinigt und von Ablagerungen befreit werden.
Laub darf nicht in die Straßenrinne oder auf die Fahrbahn gekehrt werden, sondern gehört in die Biotonne oder kann am Wertstoffhof entsorgt werden. Die AUB weisen darauf hin, dass die Missachtung der Reinigungspflicht als Ordnungswidrigkeit gilt. Bei wiederholter Vernachlässigung kann die Stadt eine Ersatzvornahme durchführen. Die Kosten gehen dann an die Eigentümerinnen und Eigentümer.
„Unser Ziel ist nicht zu bestrafen, sondern die Sicherheit auf Straßen und Gehwegen zu gewährleisten“, betont Martin Gries. „Wenn alle mit anpacken, kommen wir gemeinsam sicher durch den Winter.“




