Konkret bedeutet das: Statt bislang fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr sind nun vier Wochenstunden beziehungsweise 200 Jahresstunden im Ehrenamt ausreichend. Zudem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, sofern sie innerhalb der steuerlichen Freibeträge bleibt. Erlaubt sind bis zu 960 Euro im Jahr im Rahmen der Ehrenamtspauschale oder bis zu 3.300 Euro über die Übungsleiterpauschale.
„Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat unserer Stadtgesellschaft. Menschen, die Zeit, Kraft und Herzblut für andere einsetzen, verdienen nicht nur unseren Dank, sondern auch eine sichtbare und spürbare Anerkennung. Mit den erleichterten Zugangskriterien wollen wir diesem Einsatz gerecht werden und mehr Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich einzubringen“, betont Bürgermeister Matthias Harman.
Auch die Ehrenamtsbeauftragte der Stadt Ahlen, Marie-Kristin Martins da Cruz, begrüßt die Neuerungen: „Viele Engagierte leisten ihren Beitrag heute flexibler und projektbezogener als früher. Die neuen Kriterien tragen dieser Vielfalt Rechnung und machen deutlich: Jede Form des freiwilligen Engagements zählt und ist für unsere Stadt von großem Wert.“
Hintergrund des vereinfachten Zugangs zur Ehrenamtskarte ist eine Änderung auf Landesebene: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf Initiative von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Voraussetzungen angepasst. Der entsprechende Beschluss fiel im Dezember 2025 im Landtag Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Ahlen übernimmt diese neuen Regelungen nun ebenfalls.
Interessierte können die Karte über die App „Ehrenamtskarte NRW“ oder mit einem Antragsformular bei der Stadtverwaltung (www.ehrenamt-ahlen.de) beantragen. Sie gilt ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre lang. Neben Vergünstigungen bei lokalen Partnern in Ahlen profitieren Inhaberinnen und Inhaber auch landesweit von Angeboten teilnehmender Geschäfte, Dienstleister und Kultureinrichtungen.
