Derartige Schreiben stammen nicht von der Stadtwerke Ahlen GmbH, dem örtlichen Netzbetreiber der Netzgesellschaft Ahlen mbH oder einer Behörde. Es handelt sich vielmehr um Angebote wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Eine Beauftragung ist freiwillig. Kundinnen und Kunden können den Messstellenbetrieb weiterhin durch den örtlichen grundzuständigen Messstellenbetreiber durchführen lassen. Dieser setzt den gesetzlich vorgesehenen Rollout innerhalb der geltenden Fristen bis Ende 2032 um.
Das Anschreiben weist unter anderem auf Einsparungen durch reduzierte Netzentgelte hin. Eine Reduzierung der Netzentgelte ist jedoch in der Regel an weitere Voraussetzungen geknüpft: Neben einem intelligenten Messsystem muss beispielsweise eine steuerbare Verbrauchseinrichtung – etwa eine Wärmepumpe, private Wallbox oder ein Batteriespeicher – vorhanden sein. Der Einbau eines Smart Meters allein führt daher nicht automatisch zu einer finanziellen Ersparnis. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass sich mögliche Einsparungen stets nach der individuellen Situation richten und nicht pauschal zugesagt werden können.
„Smart Meter sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende und für eine moderne, transparente Energieversorgung“, erklärt die Stadtwerke Ahlen GmbH. „Wir möchten, dass unsere Kundinnen und Kunden Angebote in Ruhe prüfen und eine informierte Entscheidung treffen können. Bei Fragen stehen wir ihnen gerne persönlich zur Verfügung.“
Smart-Meter-Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber im örtlichen Netzgebiet führt die Netzgesellschaft Ahlen mbH den gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollout durch. Die Installation eines intelligenten Messsystems bei der Netzgesellschaft Ahlen grundsätzlich kostenfrei. Für den regulären Einbau bestehen keine besonderen Fristen, wie sie in einzelnen Werbeanschreiben genannt werden. Ein durchschnittlicher Endverbraucher kann bei der Stadtwerke Ahlen GmbH in der Regel mit jährlichen Bruttoentgelten von bis zu 50 € für den Messstellenbetrieb rechnen. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Jahresverbrauch und dem individuellen Messkonzept.
Für den Smart-Meter-Rollout gelten gesetzlich festgelegte Fristen, die sich nach Verbrauch, Erzeugungsanlagen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen richten. Der Ausbau erfolgt schrittweise und ist bundesweit bis Ende 2032 vorgesehen. Eine kurzfristige Entscheidung aufgrund der im Werbeanschreiben genannten Frist ist daher nicht erforderlich. Kundinnen und Kunden können sich bei Fragen oder vor einer Entscheidung jederzeit an die Stadtwerke Ahlen GmbH wenden.
