Gebührensatzung Personenstandswesen
Satzung der Stadt Ahlen über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (Gebührensatzung Personenstandswesen) vom 04.03.2026
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.07.2024 (GV NRW S. 444) und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23.08.1999 (GV NRW S. 524), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.04.2023 (GV NRW S. 230) hat der Rat der Stadt Ahlen in seiner Sitzung vom 26.02.2026 folgende Satzung der Stadt Ahlen über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (Gebührensatzung Personenstandswesen) beschlossen:
§ 1
Gegenstand der Satzung
(1) Für Amtshandlungen im Personenstandswesen werden in der Stadt Ahlen von der Tarifstelle 2.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) abweichende Gebührensätze festgelegt.
(2) Die Gebühren werden nach dem als Anlage zu dieser Satzung gehörenden „Gebührentarif Personenstandswesen“ erhoben.
(3) Im Übrigen bleiben die Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) unberührt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2026 In Kraft.
Anlage
Gebührentarif Personenstandswesen
Tarif-
Nr. Gegenstand - Gebühr in Euro
1. Eheschließungen
1.1 Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses - 60,00
1.2 Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist - 85,00
1.3 Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt - 60,00
1.4 Vornahme der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden - 85,00
1.5 Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer - 85,00
2. Namensrechtliche Erklärungen
2.1 Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften - 35,00
2.2 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung - 15,00
2.3 Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen - 35,00
2.4 Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen und Beurkundung dieser Erklärung - 48,00
Ergänzende Regelung:
In Fällen, in denen innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen keine solche Erklärung abgegeben wird, ist diese Gebühr um zwei Drittel zu reduzieren.
3. Sonstige Amtshandlungen
3.1 Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung sowie der Geburt nach § 34 bis 36 PStG - 60,00
3.2 Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls nach § 36 PStG - 35,00
3.3 Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung - 35,00
3.4 Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern - 15,00
3.5 Erteilung einer Personenstandsurkunde gemäß § 55 PStG - 15,00
3.6 Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr nach Tarif-Nr. 3.4 beziehungsweise 3.5 - je 7,50
3.7 Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister - 15,00
3.8 Auskunft aus dem oder Einsicht in eine Sammelakte - 15,00
3.9 Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je angefangene halbe Stunde - 25,00
3.10 Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie - 15,00
3.11 Aufnahme eines Antrags für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung - 50,00
3.12 Ausstellen eines mehrsprachigen Formulars nach Art. 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.07.2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 1024/2012 - 15,00
3.13 Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen - 60,00
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Ahlen, 04. März 2026
gez.
Matthias Harman
Bürgermeister
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