Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeine und prozessuale Fragen
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, mit dem aufgezeigt werden soll, wie die Wärmeversorgung in Ahlen bis spätestens 2045 treibhausgasneutral umgestellt werden kann. Ziel ist es, geeignete und möglichst wirtschaftliche Lösungen für unterschiedliche Wärmeversorgungsgebiete zu identifizieren. Dabei wird systematisch untersucht, in welchen Gebieten beispielsweise Wärmenetze sinnvoll sein können und wo dezentrale Heizlösungen eine geeignete Lösung darstellen. Die Wärmeplanung zeigt, welche Wärmeversorgung aus heutiger Sicht gut geeignet erscheint. Ob diese in einem Gebiet tatsächlich umgesetzt werden kann, hängt jedoch von den konkreten Bedingungen vor Ort ab.
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. In privaten Haushalten werden fast 90 % der Endenergie für Wärmeanwendungen verbraucht. Ein großer Teil stammt aus fossilen Quellen. Die Kommunale Wärmeplanung kann Immobilieneigentümern eine Orientierung liefern, welche (perspektivisch) klimaneutrale Wärmeversorgungsoption in ihrem Versorgungsgebiet voraussichtlich geeignet ist.
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet Städte und Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bereits bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Der Rat der Stadt Ahlen hat daher am 15.12.2025 beschlossen, die Wärmeplanung auf den Weg zu bringen.
Die Gesamtleitung des Projekts liegt bei der Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität der Stadt Ahlen (Link zur unserer Seite Stadt Ahlen: Klimaschutz & Klimafolgenanpassung). Die Stadt Ahlen hat die Stadtwerke Ahlen GmbH mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit der BBH Consulting AG.
Wie ist der Ablauf der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung?
Die Erstellung erfolgt in mehreren Schritten:
- Bestandsanalyse (Q2 – Q3 2026)
Zunächst wird untersucht, wie die Wärmeversorgung heute aussieht. Dabei werden unter anderem Wärmeverbräuche, Heizungsarten und vorhandene Energieinfrastrukturen betrachtet.
Umweltbundesamt (2025): Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme - Potenzialanalyse (Q2 – Q3 2026)
Anschließend wird geprüft, welche erneuerbaren Energien oder Abwärmequellen künftig genutzt werden könnten und wo dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. - Entwicklung von Zielszenarien (Q3 2026 – Q1 2027)
Auf Basis dieser Analysen werden mögliche Entwicklungspfade für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickelt. - Einteilung von Wärmeversorgungsgebieten (Q3 2026 – Q1 2027) Dabei wird abgeschätzt, welche Versorgungsarten in einzelnen Gebieten langfristig voraussichtlich am sinnvollsten sind, zum Beispiel:
o Versorgung über ein Wärmenetz,
o mögliche Wasserstoffversorgung,
o oder dezentrale Lösungen direkt im Gebäude (z. B. Wärmepumpen, Pelletkessel etc.).
Es können auf Prüfgebiete ausgewiesen werden, in denen die Eignung noch nicht abschließend geklärt ist oder für die weitere Detailuntersuchungen notwendig sind.
5. Umsetzungsstrategie und -maßnahmen (Q4 2026 – Q2 2027)
Es wird eine Strategie zur Umsetzung entwickelt und mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen unterlegt.
Der Entwurf des Wärmeplans wird anschließend ausgelegt und die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme (Q2 – Q3 2027). Abschließend erfolgt der Beschluss durch den Rat der Stadt Ahlen (Q3 2027). Da sich Rahmenbedingungen ändern können, wird die Wärmeplanung regelmäßig überprüft und fortgeschrieben, grundsätzlich alle fünf Jahre.
Nein. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und rechtlich nicht verbindlich. Konkrete Entscheidungen über Heizungsanlagen treffen Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin selbst im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben.
In geeigneten Gebieten strebt die Stadt Ahlen perspektivisch den Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze an. Die konkrete Umsetzung erfolgt schrittweise und abhängig von technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen.
Die Kommunale Wärmeplanung zeigt, welche Wärmeversorgungsoptionen in einzelnen Gebieten aus heutiger Sicht voraussichtlich sinnvoll erscheinen.
Eine Ausweisung als Wärmenetz- oder Wasserstoffgebiet bedeutet jedoch keinen Anspruch auf einen Anschluss und garantiert nicht, dass entsprechende Infrastrukturen tatsächlich umgesetzt werden. Die Umsetzung hängt unter anderem von technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie den konkreten Umsetzungsentscheidungen der beteiligten Akteure ab.
Ja – und das ist ausdrücklich gewünscht! Das Wärmeplanungsgesetz schreibt eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Im Laufe der Wärmeplanung sehen wir diverse Formate vor, bei denen Sie Informationen erhalten und Ihre Fragen stellen können. Die finalen Entwürfe werden zudem zur Einsichtnahme ausgelegt und Stellungnahmen können abgegeben werden.
Die eingegangenen Hinweise können in die weitere Bearbeitung einfließen, bevor der Wärmeplan dem Rat der Stadt Ahlen zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die vorläufigen Ergebnisse der Eignungsprüfung, der Bestands- und Potenzialanalyse sowie das vorläufige Zielszenario und die vorläufige Umsetzungsstrategie werden nach Erstellung auf der Themenseite der Stadt Ahlen im Internet veröffentlicht (Stadt Ahlen: Dokumente & Ereignisse).
Im Laufe der Erstellung wird die Stadt Ahlen im Rahmen unterschiedlicher Formate ausführlich zur Kommunalen Wärmeplanung informieren. Nach Fertigstellung der Entwürfe wird eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung vor Ort stattfinden.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie entfaltet keine unmittelbaren Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Nach Abschluss dient sie als Grundlage für weitere Entscheidungen, etwa zum Ausbau von Wärme- und Energieversorgungsnetzen. Die tatsächliche Umsetzung erfolgt schrittweise durch unterschiedliche Akteure und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Fragen zu Wärmenetzen, Gasnetzen und Wasserstoff
Die Wärmeplanung unterscheidet grundsätzlich drei mögliche Versorgungsstrukturen:
- Wärmenetzgebiete,
- Wasserstoffnetzgebiete,
- dezentrale Versorgungsgebiete.
Damit wird beschrieben, welche Form der Wärmeversorgung in einem Gebiet langfristig voraussichtlich am besten geeignet erscheint.
Es können zudem Prüfgebiete ausgewiesen werden, in denen die Eignung noch nicht abschließend geklärt ist oder für die weitere Detailuntersuchungen notwendig sind.
Durch die zentrale Versorgung mehrerer Gebäude entfällt in der Regel der Bedarf an individuellen Heizungsanlagen, was Platz spart und den Wartungsaufwand für Eigentümer minimiert. Außerdem wird vielen Gebäuden, die andernfalls keinen Zugang hätten, die Nutzung lokaler Energiequellen ermöglicht, z. B. durch Großwärmepumpen gewonnene Umweltwärme oder industrielle Abwärme.
Wärmenetze bieten die Möglichkeit, Wärmequellen und Erzeugungstechnologien im Laufe der Zeit schrittweise weiterzuentwickeln und an zukünftige Anforderungen anzupassen. Die Verantwortung für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung wird vom Hauseigentümer auf den Wärmenetzbetreiber „verlagert“.
Wärmenetze sind insbesondere dort sinnvoll, wo viele Gebäude mit einem hohen Wärmebedarf nah beieinander liegen. In solchen Gebieten können sie eine effiziente, langfristig klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglichen.
Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wird untersucht, in welchen Gebieten der Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze langfristig technisch und wirtschaftlich sinnvoll sein kann.
In weniger dicht bebauten Gebieten sind dezentrale Lösungen direkt am Gebäude häufig wirtschaftlicher und technisch besser geeignet.
Die Kommunale Wärmeplanung selbst begründet keinen Anschlusszwang. Unabhängig davon können in einzelnen Gebieten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen gesonderte kommunale Regelungen getroffen werden.
In Wasserstoffnetzgebieten wird geprüft, ob eine zukünftige Versorgung mit Wasserstoff grundsätzlich sinnvoll und möglich sein könnte.
In der Tendenz kommen Wasserstoffnetze vor allem dort in Frage, wo Industrieunternehmen Moleküle für Prozesswärme im Hochtemperaturbereich benötigen, die sich nicht sinnvoll elektrifizieren lässt, oder wo Moleküle stofflich genutzt werden.
Eine Darstellung als Wasserstoffnetzgebiet bedeutet keine Ausbaugarantie.
Wie bestehende Gasnetze künftig genutzt werden, ist derzeit noch offen und neben den örtlichen Gegebenheiten weitgehend von den politischen Rahmenbedingungen bzw. den gesetzlichen Vorgaben abhängig, welche die Entscheidungen der Netzbetreiber in hohem Maße beeinflussen werden.
Mögliche Entwicklungen sind:
- eine teilweise oder vollständige Stilllegung,
- eine Umstellung auf Wasserstoff,
- oder eine weitere Nutzung mit erneuerbaren Gasen wie Biomethan oder synthetischem Methan.
Perspektivisch kann dies auch zu einer schrittweisen Reduzierung einzelner Netzabschnitte führen.
In dezentralen Versorgungsgebieten erfolgt die Wärmeversorgung voraussichtlich direkt am bzw. im Gebäude, zum Beispiel über Wärmepumpen, Pelletkessel oder andere individuelle Heizlösungen.
Fragen zu Heizungen und Gebäuden
Die Wärmeplanung zeigt, welche Wärmeversorgung in Ihrem Gebiet langfristig voraussichtlich geeignet sein könnte.
Sie ersetzt jedoch keine individuelle technische Planung und trifft keine verbindliche Aussage für einzelne Gebäude.
Nein – es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Gesetze, die aber zusammenhängen.
- GEG (Gebäudeenergiegesetz / „Heizungsgesetz"): Regelt Anforderungen an einzelne Heizungsanlagen beim Einbau.
- WPG (Wärmeplanungsgesetz): Regelt die kommunale Planung der Gesamtversorgung.
Nein, Sie können unabhängig vom Vorliegen des Wärmeplans jederzeit einen Heizungstausch vornehmen. Der Wärmeplan kann eine Orientierung bieten, allerdings sind die darin enthaltenen Ausweisungen von Wärmeversorgungsgebieten unverbindlich.
Bestehende Heizungsanlagen können grundsätzlich weiter betrieben werden, sofern keine gesetzlichen Anforderungen entgegenstehen.
Dabei sollten Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigen, dass sich die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen künftig weiter verändern können. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung von CO₂-Preisen, Energiekosten sowie mögliche Veränderungen der bestehenden.
Stand heute ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen unter den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes grundsätzlich weiterhin zulässig. Je nach Zeitpunkt und Ausgestaltung des Heizsystems können dabei Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien gelten (z. B. Hybridlösungen oder der Einsatz erneuerbarer bzw. kohlenstoffarmer Brennstoffe).
Aktuell ist ein Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (Update zum GModG : Öko-Zentrum NRW) anhängig. Ziel der Bundesregierung ist ein Abschluss des Verfahrens bis Ende Juni 2026.
Bei der Entscheidung für eine Heizungslösung sollte die Bepreisung von CO2-Emissionen berücksichtigt werden. Bis Ende 2027 liegt die Bepreisung bei 55 – 65 € je Tonne CO2. Dies entspricht inkl. Mehrwertsteuer ca. 1,32 – 1,56 Cent je Kilowattstunde Erdgas oder 16 – 19 Cent je Liter Heizöl. Ab 2028 erfolgt der Übergang vom nationalen Emissionshandel mit festem Preiskorridor in den europäischen Emissionshandel mit weitgehend freier Marktpreisbildung. Durch die im Emissionshandel angelegte Verknappung von Emissionszertifikaten, wird die Bepreisung von CO2-Emissionen mittel- bis langfristig voraussichtlich deutlich steigen.
Falls eine neu eingebaute Heizungsanlage aufgrund gesetzlicher Anforderungen anteilig mit erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Brennstoffen betrieben muss, sollten die Mehrkosten dieser Brennstoffe gegenüber fossilem Erdgas oder Heizöl ebenfalls bei der Entscheidung für oder gegen eine Heizungslösung berücksichtigt werden.
Im Fall von Gasheizungen sollte zudem berücksichtigt werden, dass die Netzentgelte durch eine sinkende Zahl von Erdgaskunden ebenfalls deutlich steigen könnten. Perspektivisch sind außerdem Stilllegungen von Erdgasleitungen möglich.
Auch in Bestandsgebäuden können Wärmepumpen möglich sein. Ob dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, hängt unter anderem vom energetischen Zustand des Gebäudes und dem Heizsystem ab.
Eine individuelle Beratung durch einen Energieberater kann helfen, geeignete Lösungen zu bewerten. Unabhängige Energieberatungen bieten unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten sowie weitere qualifizierte Beratungsstellen an. Im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude wird die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen für Wohngebäude durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Der energetische Zustand eines Gebäudes beeinflusst den Wärmebedarf und damit auch die Anforderungen an die Heiztechnik.
Sanierungsmaßnahmen können dazu beitragen, den Energieverbrauch und damit langfristig Betriebskosten zu reduzieren.
Über die Heiztechnik entscheiden grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude.
Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter können sich mittelbar durch Modernisierungen oder Änderungen der Wärmeversorgung ergeben.
Fragen zu Kosten und Förderung
Die Kosten hängen unter anderem von der gewählten Technologie, dem Gebäudezustand und möglichen zusätzlichen Maßnahmen am Gebäude ab.
Pauschale Aussagen sind daher nicht möglich.
1. KfW: Heizungstausch (Zuschuss)
Die KfW ist die zentrale Anlaufstelle für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen (z. B. Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie) im Rahmen der Heizungsförderung für Privatpersonen (458) sowie für ergänzende Kredite.
- Zuständigkeit: Heizungstausch
2. BAFA: Gebäudehülle & Anlagentechnik (Zuschuss)
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle und der restlichen Haustechnik über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
- Zuständigkeit:
o Gebäudehülle: Dämmung (Dach, Wand, Keller), Fenster- und Türentausch.
o Anlagentechnik: Lüftung, Smarthome-Systeme zur Optimierung.
o Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch.
3. Weitere wichtige Anlaufstellen
- Energieberatung (BAFA): Bevor Sie sanieren, können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) fördern lassen, der die Zuschusssätze beim BAFA um 5 % erhöht.
- KfW-Kredit 261: Für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (statt Einzelmaßnahmen) ist die KfW (Kredit 261) zuständig.
Unabhängige Energieberatungen bieten unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten sowie weitere qualifizierte Beratungsstellen an.
Eine Beratung kann insbesondere vor größeren Investitionsentscheidungen sinnvoll sein.
Die Kommunale Wärmeplanung selbst hat keine unmittelbare Wirkung auf Immobilienwerte.
Mittelbar können sich Infrastrukturentwicklungen, Energiekosten oder Modernisierungen jedoch auf die Attraktivität und Marktbedingungen von Gebäuden auswirken.
Die Kommunale Wärmeplanung stellt eine langfristige strategische Planung dar. Da sich technische, wirtschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen fortlaufend verändern können, wird die Wärmeplanung alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
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