Mit den Kultur-Schecks unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen öffentliche Kulturveranstaltungen mit pauschal 500 Euro pro Veranstaltung. Ziel des Programms ist es, kulturelles Leben vor Ort zu stärken, ehrenamtliches Engagement zu fördern und Begegnungen in den Städten und Gemeinden zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt bewusst unkompliziert und hilft Vereinen sowie Initiativen, kulturelle Angebote ohne großen bürokratischen Aufwand umzusetzen.
Gefördert werden unter anderem Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Filmvorführungen, Festivals sowie mobile Kulturangebote. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen öffentlich zugänglich und niedrigschwellig sind. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. Ahlen zählt zu den förderfähigen Kommunen.
Eine Besonderheit des Förderprogramms: Der Antrag wird erst nach der Durchführung der Veranstaltung gestellt. Dafür steht ein Zeitraum von maximal vier Wochen nach Veranstaltungsende zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Landesportal. Spätester Termin für die Einreichung ist der 28. Januar 2027. Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden oder abgeschlossen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem wird pro Antragsteller im gesamten Förderzeitraum höchstens ein Kultur-Scheck bewilligt.
Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen enthält die FAQ-Sammlung des Landes sowie die entsprechende Förderrichtlinie. Die Übersicht der förderfähigen Kommunen ist ebenfalls online abrufbar. Für Rückfragen steht im Kulturbüro der Stadt Ahlen Caroline Kirchner (Telefon 0 23 82 59 187, E-Mail: kirchnerc@stadt.ahlen.de ) zur Verfügung. Beratung bietet außerdem die Bezirksregierung Arnsberg unter der Telefonnummer 0 29 31 82 50 70 oder per E-Mail an Kultur-Schecks@bra.nrw.de an.
Alle wichtigen Informationen sind HIER unter den FAQ zusammengefasst
