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Netzgesellschaft Ahlen: Smart-Meter-Einbau durch wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig

| Stadt & Wirtschaft | Wohnen

Bei der Netzgesellschaft Ahlen mehren sich aktuell Anfragen verunsicherter Kunden wegen verschiedener Werbeschreiben zum Einbau von Smart Metern, sog. Intelligente Messsysteme, die an Haushalte in Ahlen verschickt werden. Darin wird die kostenlose Installation eines intelligenten Messsystems beworben und fordert zu einer zeitnahen Terminvereinbarung auf. Inzwischen wurden sogar Erinnerungsschreiben mit einer Fristsetzung versendet. Um einer Verunsicherung der Verbraucher entgegenzuwirken, da angenommen werden könnte, sie seien gesetzlich verpflichtet, den Einbau zu beauftragen, stellt Uwe Halbe, Geschäftsführer der Netzgesellschaft Ahlen mbH Ahlen, klar: „Dem ist nicht so. Die Netzgesellschaft Ahlen GmbH, ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber, für den gesetzlich vorgeschriebenen Einbau verantwortlich. In den Fällen, in denen der Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger in Ahlen nichts veranlassen. Wir informieren alle Betroffenen rechtzeitig persönlich und stimmen die weiteren Schritte mit ihnen ab.“

Eine Reaktion auf die vorliegenden Schreiben sei daher nicht zwingend erforderlich. Der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber dann freiwillig und der Kunde hat die Wahl und bestimmt seinen Messstellenbetreiber selbst. Wichtig dabei: Ein Vergleich der Konditionen! Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber sieht das Gesetz in § 30 MsbG eine Staffelung der höchstmöglichen jährlichen Kosten unter anderem nach dem jährlichen Stromverbrauch vor. Bei einem freiwilligen Einbau eines Smart Meters bei einem Jahresverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden (ohne steuerbare Verbrauchseinrichtung) zahlen Haushalte bei der Netzgesellschaft Ahlen GmbH beispielsweise jährlich lediglich 30 Euro brutto für den Messstellenbetrieb.

Die für den eigenen Haushalt geltenden Entgelte veröffentlicht die Netzgesellschaft Ahlen HIER

Auch die beworbenen reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen sind gesetzlich garantiert und nicht an einen bestimmten Messstellenbetreiber gebunden.

Hohe Einbauquote und kurze Wartezeiten 

Seit 2023 treibt die Netzgesellschaft Ahlen den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme konsequent voran. Mit einer Ausstattungsquote von rund 65 Prozent liegt sie deutlich über der gesetzlichen Mindestquote von 20 Prozent, die bis Ende 2025 zu erfüllen war. Auch Haushalte, für die keine gesetzliche Einbaupflicht besteht, können auf Wunsch ein intelligentes Messsystem erhalten. Die Netzgesellschaft Ahlen bietet hierfür zeitnahe Einbautermine ohne lange Wartezeiten an. 


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