Eine Reaktion auf die vorliegenden Schreiben sei daher nicht zwingend erforderlich. Der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber dann freiwillig und der Kunde hat die Wahl und bestimmt seinen Messstellenbetreiber selbst. Wichtig dabei: Ein Vergleich der Konditionen! Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber sieht das Gesetz in § 30 MsbG eine Staffelung der höchstmöglichen jährlichen Kosten unter anderem nach dem jährlichen Stromverbrauch vor. Bei einem freiwilligen Einbau eines Smart Meters bei einem Jahresverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden (ohne steuerbare Verbrauchseinrichtung) zahlen Haushalte bei der Netzgesellschaft Ahlen GmbH beispielsweise jährlich lediglich 30 Euro brutto für den Messstellenbetrieb.
Die für den eigenen Haushalt geltenden Entgelte veröffentlicht die Netzgesellschaft Ahlen HIER
Auch die beworbenen reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen sind gesetzlich garantiert und nicht an einen bestimmten Messstellenbetreiber gebunden.
Hohe Einbauquote und kurze Wartezeiten
Seit 2023 treibt die Netzgesellschaft Ahlen den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme konsequent voran. Mit einer Ausstattungsquote von rund 65 Prozent liegt sie deutlich über der gesetzlichen Mindestquote von 20 Prozent, die bis Ende 2025 zu erfüllen war. Auch Haushalte, für die keine gesetzliche Einbaupflicht besteht, können auf Wunsch ein intelligentes Messsystem erhalten. Die Netzgesellschaft Ahlen bietet hierfür zeitnahe Einbautermine ohne lange Wartezeiten an.
