Weiter zum Inhalt

Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW

| Familie | Kita | Soziales

Zum Kita-Jahr 2027/ 28 tritt eine umfassende Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW in Kraft. Eine wesentliche Änderung sieht vor, dass ab dem nächsten Kita-Jahr neben den bisherigen Wochenstunden von 25, 35 und 45 Stunden auch 30 und 40 Wochenstunden von den Eltern gebucht werden können.

Das Angebot der einzelnen Kindertageseinrichtungen wird von den Trägern ausgestaltet. Auskunft über geänderte Öffnungs- und Betreuungszeiten können die Träger bzw. Kitas geben. Ab dem 15. Oktober 2026 werden die neuen Wochenstunden auch im Kita-Portal der Stadt Ahlen abgebildet. Alle Familien, die sich bereits für das nächste Kita-Jahr online angemeldet haben, haben vom 15. Oktober bis zum 13. November 2026 die Möglichkeit, ihre Buchung bei Bedarf zu korrigieren. Die betroffenen Familien werden darüber per Mail einzeln informiert.

Die Bestandsfamilien in den Ahlener Kitas erhalten ebenfalls eine separate Information über die jeweilige Kita-Info-App. Rückfragen zu den Öffnungs- und Betreuungszeiten ab dem Kita-Jahr 2027/28 können die Familien bei ihren Kitas bzw. Trägern stellen.

Die neuen Stundenbuchungen erfordern auch die Anpassung der Elternbeitragstabelle. Eine abschließende Tabelle wird nach politischer Mitbestimmung erst Ende November vorliegen können. Es kann damit kalkuliert werden, dass die Beiträge für 30 und 40 Wochenstunden jeweils mittig zwischen den bisherigen Beitragswerten festgesetzt werden.


Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Stadtportal Ahlen | Impressum