Sie vermitteln als neutrale, ehrenamtliche Schlichter zwischen den Parteien, bevor ein Konflikt vor Gericht landet oder eskaliert. Typische Fälle sind Nachbarschaftsstreitigkeiten wie überhängende Äste an der Gartengrenze, kleinere zivilrechtliche Konflikte sowie in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren vor einer Klage. Auch kleinere Delikte im Strafrecht wie beispielsweise Beleidigungen oder Ehrverletzungen, bei denen die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung bejaht und deren Verfolgung eines Antrags bedarf, können unter Umständen auf dem Tisch von Schiedspersonen landen.
„Niemand braucht zu befürchten, mit seiner Verantwortung alleingelassen zu werden“, zerstreut Ole Wulff möglicherweise bestehende Bedenken Interessierter, ob sie den Anforderungen an das Schiedsamt auch wirklich gerecht werden. Wulff ist stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Warendorf und unterstützt gegenwärtig die kommissarische Leitung des Amtsgerichts Ahlen in Verwaltungsangelegenheiten. Regelmäßig hat er Kontakt zu Schiedsleuten, um bei der Einschätzung von Sachverhalten rechtlichen Rat zu geben. „Das passiert immer wieder, häufig auch nur per Telefon“, betont er den kurzen Draht zwischen Schiedspersonen und der Justiz.
Grundsätzlich arbeiten Schiedsfrauen und Schiedsmänner sehr autonom. Bestenfalls sind sie Menschen, die es gewohnt sind, selbständig zu handeln. Rechtsexperten brauchen Bewerberinnen und Bewerber hingegen nicht zu sein. „Juristisches Fachwissen ist nicht nötig, eine Portion gesunder Menschenverstand, Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit zuzuhören, allerdings schon“, so Wulff. Die am Schiedsverfahren beteiligten Streitparteien müssten begreifen, dass die Schiedsperson ihre Probleme versteht. Ebenso sei es unerlässlich, auf digitalem Wege kommunizieren zu können. Eine jährliche Dienstbesprechung aller Schiedsleute eines Amtsgerichtsbezirkes mit Amtsgericht und Stadt Ahlen dient dem regelmäßigen Austausch über aktuelle Themen und der Frage, wie mit immer wiederkehrenden Problemen am besten umzugehen ist.
Am schönsten sei es natürlich, wenn zum Abschluss eines Schiedsverfahrens alle Beteiligten schiedlich-friedlich ihres Weges gehen. „Gibt es jedoch keine Verständigung, dann ist das kein Scheitern“, betont Amtsrichter Wulff. Ist die Schiedsperson mit sich selbst im Reinen, alles für eine Lösung versucht zu haben, „dann hat sie einen guten Job gemacht.“ Ein guter Leitgedanke sei: „Es ist nicht mein Streit, ich begleite ihn bloß.“
Schiedsamt verlangt Voraussetzungen
Schiedsfrauen oder Schiedsmänner wählt der jeweilige Rat einer Kommune. Aufgabe der Stadt ist es auch, die Bewerberinnen und Bewerber zu finden, die nach einer möglichen Wahl vom Amtsgericht vereidigt werden. „Wo Schiedsgespräche stattfinden, ist im Prinzip egal“, so Katharina Lakenbrink, die im Ordnungsamt der Stadt Ahlen für Schiedsangelegenheiten zuständig ist. Häufig sei dies in den Privaträumen der Schiedsleute. Bei Bedarf stellt die Stadt auch ihre eigenen Räume zur Verfügung.
Die Liste der persönlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Schiedsamtes ist überschaubar. Erwartet werden Überparteilichkeit, Verschwiegenheit, keine Vorstrafen und geordnete Vermögensverhältnisse. Gewählt werden dürfen Männer und Frauen zwischen Vollendung des 25. und 75. Lebensjahres. Erwünscht ist ausdrücklich die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund. Notwendige Aufwendungen werden von der Stadt ersetzt. Den Zeitaufwand kalkuliert der Bund der Schiedsfrauen und Schiedsmänner (BDS) auf monatlich rund zehn Stunden. Weil Schiedsleute in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnen müssen, sollten sie sich bewusst machen, dass sie es auch mit Personen aus der Nachbarschaft zu tun haben können. „Das möchte nicht jeder, weswegen eine Bewerbung gut überlegt sein sollte“, sagt Katharina Lakenbrink.
Mehr über die Aufgaben der Schiedsfrauen und Schiedsmänner auf der Verbandsseite Startseite - BDS NRW.
Die Bewerbungsfrist für den neu zu besetzenden Schiedsamtsbezirk in Ahlen endet am 14. August. Bewerbungen mit persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, Beruf und Telefonnummer/E-Mail) sowie einem Motivationsschreiben können schriftlich an die Stadt Ahlen, Der Bürgermeister, Ordnungswesen, Westenmauer 10, 59227 Ahlen, gerichtet werden.
Weitere Auskünfte erteilt Katharina Lakenbrink im Ordnungsamt der Stadt Ahlen unter Tel. 0 23 82 59 258 (Ordnungswesen@stadt.ahlen.de).
