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Stadt kündigt Hundesteuer-Kontrollen an

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Die Stadt Ahlen wird in den kommenden Wochen stichprobenartig kontrollieren, ob in den Haushalten Hunde gehalten und ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Hintergrund ist die Wiedereinführung der Hundesteuer für den ersten Hund zum 1. Januar 2026.

Der Rat der Stadt hatte die erneute Erhebung der Steuer im Rahmen seiner Konsolidierungsmaßnahmen für den städtischen Haushalt beschlossen. Seit diesem Jahr beträgt die Jahressteuer für den ersten Hund 78 Euro. Damit gilt wieder die Hundesteuerpflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.

Um sicherzustellen, dass alle steuerpflichtigen Hunde erfasst sind, werden Mitarbeitende der Stadt im Stadtgebiet und an der Haustür unterwegs sein. Die Kontrolleure weisen sich als städtische Mitarbeiter aus und fragen ausschließlich ab, ob und wie viele Hunde in einem Haushalt gehalten werden. Weitere Angaben werden nicht erhoben, betont die Verwaltung.

Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Fachgruppe „Abgaben und Steuern“ anzumelden. Hunde, die bereits registriert waren und bislang mit 0,00 Euro veranlagt wurden, sind automatisch in die neue Veranlagung übernommen worden. Eine erneute Anmeldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Allerdings haben die bisher erteilten SEPA-Lastschriftmandate ihre Gültigkeit verloren und mussten neu erteilt werden. Ein entsprechendes Formular lag den jüngst versandten neuen Hundesteuerbescheiden bei.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Nichtanmeldung eines Hundes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei Anmeldungen, die noch bis Ende März eingehen, soll jedoch von einer Ahndung abgesehen werden. Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände sind aufgeführt in der gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Ahlen. Hier zu finden.

Für weitere Informationen steht die Fachgruppe „Abgaben und Steuern“ der Stadt Ahlen telefonisch unter Tel. 0 23 82 59 246 oder per E-Mail an hundesteuer@stadt.ahlen.de zur Verfügung.
 


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