Auch sportliche und ähnliche Veranstaltungen sind verboten, worunter alle Wettbewerbe fallen, an denen zwei oder mehr Mannschaften teilnehmen. Betroffen sind von dem Verbot ebenfalls musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und Nebenräumen mit Ausschank. Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettannahmestellen müssen geschlossen bleiben.
Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt der Stadt Ahlen unter Tel. 0 23 82 59 200 (ordnungswesen@stadt.ahlen.de ).
