Öffentliche Übertragungen mit kommerziellem Charakter – etwa bei Eintrittsgeldern, Sponsoring oder dem Verkauf von Speisen und Getränken – sind lizenzpflichtig. Die erforderlichen FIFA-Lizenzen werden in Deutschland exklusiv über „Sky Business“ vergeben. Die Anmeldung erfolgt online, die notwendige Hardware stellt der Anbieter bereit. Zusätzlich können Gebühren der GEMA anfallen. Wie bei vergangenen Turnieren gibt es auch zur diesjährigen WM ein Sondertarif für Public-Viewing-Veranstaltungen.
Informationen dazu veröffentlicht die GEMA HIER auf ihrer Homepage
„Wir möchten den Veranstaltern frühzeitig Planungssicherheit geben“, erklärt Michael Göttfert, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Ahlen. „Gerade bei größeren Veranstaltungen sollten Genehmigungen und organisatorische Fragen rechtzeitig geklärt werden.“ Mit Blick auf die teils späten Anstoßzeiten weist die Stadt zudem auf die Anforderungen des Lärmschutzes hin. Bei Public Viewings kann regelmäßig ein überwiegendes öffentliches Interesse an Ausnahmen vom Landesimmissionsschutzgesetz angenommen werden. Entsprechende Anträge müssen jedoch im Einzelfall bei der örtlichen Ordnungsbehörde gestellt werden.
Auch verlängerte Ausschankzeiten in der Außengastronomie bedürfen einer Genehmigung. Dafür ist eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen. „Unser Ziel ist es, Fußballbegeisterung und Rücksichtnahme auf Anwohner miteinander zu verbinden“, betont Michael Göttfert. „Deshalb prüfen wir jede Veranstaltung individuell.“ Die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen liegen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zwischen 10 und 1.000 Euro, für Sperrzeitverkürzungen zwischen 10 und 250 Euro.
Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt unter Tel. 0 23 82 59 457 und über veranstaltungen@stadt.ahlen.de
